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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAbnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach?51 Beiträge
AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg388720
Datum27.02.2007 22:24      MSG-Nr: [ 388720 ]21256 x gelesen

Geschrieben von Michael ScheeweNun überlege ich seit einigen Tagen:
Ist die Branddirektion - als Behörde - berechtigt "ohne mit SoSi ausgerüstete Dienst-KFZ" mittels diesem Koffer temporär als SoSi-Fahrzeuge zu betreiben? Nein, liebe FF-Kameraden, ich rede hier NICHT von Privatfahrzeugen (also ist eine diesbezügliche Diskussion nicht notwendig)...

Ich meine also, ist die Behörde - als DIE FEUERWEHR - berechtigt ihre Fahrzeuge nach belieben mit transportablen Sosi-Anlagen zu nutzen oder bedarf dies grundsätzlich einer Eintragung in den Papieren? NEIN, ich rede im Augenblick auch nicht über ein vorhandenes oder nicht vorhandenes Funkgerät. Es geht mir nur um das temporäre Austatten von Dienst-KFZ mit SoSi für z.B. Bereitschaftsdienste etc.. Ist die Behörde dazu berechtigt?


Hallo,

überlege nicht, sondern genieße Deine Glückseeligkeit! Warum willst Du Dir Probleme erarbeiten die es vielleicht gar nicht gibt?

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer



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