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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schließung von Feuerwehrhäusern | 59 Beiträge | ||
Autor | Hein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz | 388721 | ||
Datum | 27.02.2007 22:29 MSG-Nr: [ 388721 ] | 26039 x gelesen | ||
Von der Verwaltung her, sind die Ortswehren oder Stadtteilwehren eine gemeinsame Feuerwehr. Es wird je Kommune nur ein Haushalt aufgestellt, in dem die Summen getrennt nach Vermögenshaushalt und laufenden Haushaltskosten. Die Anschaffung von Geräten über 400,--Euro muß im Vermögenshaushaltsplan für das folgende jahr mit einer Begründung eingestellt werden. Für Fahrzeuge existiert ein langfristiger Anschaffungsplan, der durchaus auf 10 Jahre und länger angelegt sein kann. Für Beschaffungen unter dem Betrag und für laufende Kosten wie Sprit, Wartung, Versicherungen, wird eine jährliche Pauschale getrennt nach Art eingestellt. Die (Förder) Vereine der Feurwehren sind rechtlich selbständige Vereinigungen, die in der Regel durch Satzung der gemeinnützigen Förderung des Brandschutzes dienen. Dies kann je nach Bundesland etwas abweichen. Bei Zusammenlegungen, die hier besprochen werden, handelt es sich vornemlich um die Vereinigung von Stadt- oder Ortswehren, die verwaltungstechnisch unter einer kommunalen Verwaltung geführt werden und unter einer kommunalen Gesamtleitung stehen. Eine Zusammenlegung von mehren selbstständigen Kommunen ist sehr selten und war rechtlich bis zu den Reformen der Brandschutzgesetze auch teilweise nicht möglich. Genauso selten sind aber auch zwei Wehren in einem Haus. Gibts aber. kameradschaftliche Grüße Heinz | ||||
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