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Sondersignal
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAbnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach?51 Beiträge
AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz388724
Datum27.02.2007 22:39      MSG-Nr: [ 388724 ]21410 x gelesen

Geschrieben von Gerhard Pfeiffereschrieben von Michael ScheeweNun überlege ich seit einigen Tagen:
Ist die Branddirektion - als Behörde - berechtigt "ohne mit SoSi ausgerüstete Dienst-KFZ" mittels diesem Koffer temporär als SoSi-Fahrzeuge zu betreiben? Nein, liebe FF-Kameraden, ich rede hier NICHT von Privatfahrzeugen (also ist eine diesbezügliche Diskussion nicht notwendig)...

Ich meine also, ist die Behörde - als DIE FEUERWEHR - berechtigt ihre Fahrzeuge nach belieben mit transportablen Sosi-Anlagen zu nutzen oder bedarf dies grundsätzlich einer Eintragung in den Papieren? NEIN, ich rede im Augenblick auch nicht über ein vorhandenes oder nicht vorhandenes Funkgerät. Es geht mir nur um das temporäre Austatten von Dienst-KFZ mit SoSi für z.B. Bereitschaftsdienste etc.. Ist die Behörde dazu berechtigt?



Die Sondersignale werden bei SonstKFZ Feuerwehr nicht mehr in die Papiere eingetragen.
In Städten mit Berufsfeuerwehr ist das Amt 37 bzw. 38 eine Behörde. Diese wird alle von der Feuerwehr genutzte Fahrzeuge auch als Feuerwehrfahrzeuge anmelden. Und dann können die ein Sondersignal draufmachen oder es auch lassen. Genuaers siehe in den anderen Beiträgen.
Ansonsten ist es mir ziemlich egal ob jemand sein Blaulicht drauf lässt oder nicht.


kameradschaftliche Grüße
Heinz

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