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Berufsfeuerwehr
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAbnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach?51 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen388737
Datum28.02.2007 00:16      MSG-Nr: [ 388737 ]21271 x gelesen

Geschrieben von Heinz CapranoIn Städten mit Berufsfeuerwehr ist das Amt 37 bzw. 38 eine Behörde.

Falsch. In Städten mit und ohne BF ist die Feuerwehr eine Einrichtung, vielleicht ein Amt, aber sicher keine eigenständige Behörde. Das ist nur der (Ober)bürgermeister.


Gruß

A.

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