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Strassenverkehrzulassungsordnung
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAbnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach?51 Beiträge
AutorJoch8en 8G., St. Wendel / Saarland388767
Datum28.02.2007 10:29      MSG-Nr: [ 388767 ]21207 x gelesen

Hi Sven !


Die Feuerwehr ist nicht dazu berechtigt. Entscheidend ist dafür die StVZO: Abweichungen von den Vorschriften über die Ausrüstung mit Kennleuchten sind auch nicht nach § 70 Abs. 4 StVZO erlaubt.

Ausnahmen können aber über § 70 Abs. 1 StVZO genehmigt werden. Hiervon wird in den Ländern insbesondere bei Versorgungsunternehmen (Gas, Wasser, Elektrizität) Gebrauch gemacht.

Gruß Jochen



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Abnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt