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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach? | 51 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, Markkleeberg / Sachsen | 388785 | ||
Datum | 28.02.2007 12:36 MSG-Nr: [ 388785 ] | 21354 x gelesen | ||
Nochmal moin, moin, es ist doch garnicht Thema, warum und wann mit SoSi gefahren wird oder nicht. Es war doch bloß ein Beispiel für eine eventuelle Notwendigkeit. Und ob damit hoheitliche Aufgaben verbunden sind, ist in diesem Threat auch Wurst. Und wieso und warum einzelne Ausrüstungsgegenstände mit einem Mann durch die Gegend gefahren werden sollen, ist auch unwichtig. Ware doch bloß nen Beispiele. Es gibt bei uns ne Ausrückeordnung und letztendlich entscheidet der Disponent ob mit SoSi gefahren wird. Es ging doch bloß darum, ob die Branddirektion entscheiden darf: Aus dem Golf auf dem Hof wird temporär -> für diese Fahrt <- ein Einsatzfahrzeug, indem man eine Movia-D aus dem Koffer nimmt und aufs Dach pappt. Ich denke, Hennig hat es am besten auf den Punkt gebracht: Der Springende Punkt (1) ist dabei nur, was Einsatz- und Kommandofahrzeuge sind. Das konnten wir leider bisher nicht klären.(2) Es hängt ja auch nichts drann, was das Forum ändern könnte. Die Koffer werden beschafft und letztendlich auch genutzt. Es hat mich halt nur interessiert... Ciao mICHael (2) von mir auch nen Euro | ||||
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