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Sondersignal
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAbnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach?51 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW388796
Datum28.02.2007 13:55      MSG-Nr: [ 388796 ]21344 x gelesen

Hi!

Geschrieben von Michael Scheewees ist doch garnicht Thema, warum und wann mit SoSi gefahren wird oder nicht. Es war doch bloß ein Beispiel für eine eventuelle Notwendigkeit. Und ob damit hoheitliche Aufgaben verbunden sind, ist in diesem Threat auch Wurst. Und wieso und warum einzelne Ausrüstungsgegenstände mit einem Mann durch die Gegend gefahren werden sollen, ist auch unwichtig. Ware doch bloß nen Beispiele.

Was das Ganze auf eine rein theoretische Diskussion runterbricht. Aber gut.

Geschrieben von Michael ScheeweEs ging doch bloß darum, ob die Branddirektion entscheiden darf: Aus dem Golf auf dem Hof wird temporär -> für diese Fahrt <- ein Einsatzfahrzeug, indem man eine Movia-D aus dem Koffer nimmt und aufs Dach pappt.

Würde ich wie gesagt aufgrund dessen, was ich vorher geschrieben habe, verneinen. Entweder man hat ein Fahrzeug, dass den gesetzlichen Vorgaben entspricht oder nicht. Einen "normalen" Pkw für einen Einzelfall "umzuwidmen" und aus ihm je nach Bedarf ein Einsatzfahrzeug zu machen, geht m.E. nicht. Genauso wie es ein bißchen schwanger nicht gibt :-)
Ist alles aber nur meine eigene Meinung aus dem Bauch heraus. Habe zwar einen aktuelleren Straßenverkehrsrechtskommentar als Sven (der übrigens nur noch Hentschel heißt ;o), aber da steht auch nicht mehr drin.
Aber die FW Köln hat mehrere Pkw hat, die fest mit Sondersignalen ausgestattet sind und dazu noch welche ohne. Würde ja keinen Sinn machen, wenn man beliebig transportable Blaulichter aufstöpseln könnte, wenn man sie gerade braucht.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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