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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAbnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach?51 Beiträge
AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz388880
Datum28.02.2007 20:41      MSG-Nr: [ 388880 ]21197 x gelesen

Als ich die Sondersignalanlage eines Meldekrades eintragen lassen wollte, hies es beim TüV, eine Eintragung wäre nicht nötig, da das Krad als Feuerwehrfahrzeug genutzt würde und eine Zulassung auf die Stadt erfolgt. Welche fahrzeuge die mit Sondersignal für die Feuerwehr anmeldet, wäre deren Sache.
Beim vorigen Krad ist Anlage eingetragen.


kameradschaftliche Grüße
Heinz

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Abnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt