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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach? | 51 Beiträge | ||
Autor | Hein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz | 388880 | ||
Datum | 28.02.2007 20:41 MSG-Nr: [ 388880 ] | 21197 x gelesen | ||
Als ich die Sondersignalanlage eines Meldekrades eintragen lassen wollte, hies es beim TüV, eine Eintragung wäre nicht nötig, da das Krad als Feuerwehrfahrzeug genutzt würde und eine Zulassung auf die Stadt erfolgt. Welche fahrzeuge die mit Sondersignal für die Feuerwehr anmeldet, wäre deren Sache. Beim vorigen Krad ist Anlage eingetragen. kameradschaftliche Grüße Heinz | ||||
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