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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Atemschutzunterweisung | 23 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8H., Auerbach / Bayern | 389169 | ||
Datum | 02.03.2007 13:22 MSG-Nr: [ 389169 ] | 10992 x gelesen | ||
Also, ich hatte gerade ein ausführliches Gespräch mit dem zuständigen Sachbereichsleiter des bayer. GUV. Ich muss (zu meiner Schande) gestehen, dass wir bisher genau das gemacht haben, was von der UVV nicht gewünscht wird, nämlich einmal im Jahr eine Unterweisung und gut, denn das genaue Gegenteil ist der Fall (die Aufmerksamkeit der Kameraden bei der theoretischen, zeitlich länger andauernden UVV-Belehrung lässt stark zu wünschen übrig, viele denken sich: jedes Jahr der selbe Mist, und das wesentlich größere Problem ist einfach, dass es praktisch unmöglich ist, einen Termin zu finden an dem alle Zeit haben). Somit ist diese einmalige Unterweisung schlichtweg nicht praktikabel und wenn jemand im Einsatzfall verunglückt, der jedes mal da ist und nur bei eben dieser Übung verhindert war, könnte das unangenehme Folgen haben, denn der Staatsanwalt fragt zuerst: war er denn überhaupt eingewiesen, weil das am leichtesten nachzuprüfen ist. Die Empfehlung lautet, vor jeder Übung die Übung kurz theoretisch durchzusprechen und dabei auf die Gefahren (der Geräte und möglicher Einsatzstellen) einzugehen. Es laufen somit alle Übungen unter Übung + Unterweisung und ein Kreuz in der Anwesenheitsliste bestätigt die Teilnahme an den Übungen + Unterweisungen (keine Unterschrift der jeweiligen Teilnehmer notwendig!). Wer öfter kommt, gilt als eingewiesen (hier gibt es jedoch keine feste Regel, kann feuerwehrintern festgelegt werden) und vor Gericht (im Fall der Fälle) macht es auch einen sehr viel besseren Eindruck, wenn man auf laufende Unterweisungen verweist, als auf eine Veranstaltung im Jahr. Diese Vorgehensweise empfiehlt sich sowohl im normalen Übungsdienst als auch bei den Atemschtzübungen. Einzige Ausnahme kann die Motorsäge darstellen, da sie bei vielen Wehren (laut Aussage d. Sachbearbeiters) nicht auf dem Übungsplan steht, diese Unterweisung muss man dann gegebenenfalls in einen theoretischen Unterricht mit einbauen oder vor der Übung die Theorie etwas ausweiten und auf die Motorsäge und Gefahren bei Baumfällarbeiten eingehen (wichtig: dann im Übungsplan bei den Übungsthemen vermerken, dass neben dem eigentlichen Übungsthema noch zusätzlich dieses Thema besprochen wurde). Zusatzinfo: Eine schriftliche Mitteilung gilt nicht als Unterweisung (diese sollte mündlich erfolgen und man muss persönlich anwesend sein) | ||||
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