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Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaNeue Bund LF 10/6 für den KatS180 Beiträge
AutorTors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen389628
Datum05.03.2007 21:21      MSG-Nr: [ 389628 ]204377 x gelesen
Infos:
  • 04.03.07 Deutsche Feuerwehrzeitung 03/2007

  • Ich denke es macht an dieser Stelle wenig Sinn über die Sinnhaftigkeit mancher städtischen Investitionen zu diskutieren. Ich glaube jeder hat sich in Anbetracht einer städtischen Geldverteilerei schon mal an den Kopf gefasst, und das wird wohl auch immer so bleiben, denn keine Kommune wird von prestigeträchtigen Bauten oder Objekten absehen und sagen "wir nehmen lieber die 20 Millionen und geben sie der Feuerwehr, damit jeder FA ein eigenes Auto hat..."
    Dafür spielt die kommunale Gefahrenabwehr (leider) eine zu untergeordnete Rolle.
    Ich persönlich finde auch, das man mit dem Geld, was in ein tolles neues Konzerthaus gesteckt wird, weitaus sinnvollere Dinge anfangen könnte. Was jedoch auf einem anderen Blatt steht ist, das übergeordnete Träger sich in gewissen Bereichen aus der Gefahrenabwehr herausziehen. So werden vom Bund die LF 16-TS und SW 2000 nicht mehr ersetzt, da man beim Bund der Meinung ist, für solche Angelegenheiten nicht mehr zuständig zu sein. Das mag ja auch sein, nur wer ist im Katastrophenfall oder Großschadensereignis dann dafür zuständig? Man ist also dazu übergegangen, das ganze an die Länder weiter zu verteilen, welche jetzt in der Pflicht stehen.
    Zu sagen, die LF 16-TS waren ja nur zusätzlich, also nicht konsequent in die örtliche Gefahrenabwehr mit einzubinden, ist die eine Sache. Diese Einheiten jedoch für zukünftige Großschadenslagen weiterhin zu erhalten ist die andere.
    Wenn ich also weiterhin einen flächendeckenden Katastrophenschutz erhalten will, muss ich auch etwas dafür tun, und das bezieht sich gleichwohl auf Kommunen, Länder und den Bund.
    Wenn wir mal ehrlich sind, auch Bochum ist dazu in der Lage, die örtliche Gefahrenabwehr mit städtischen Fahrzeugen sicher zu stellen. Das würde vllt in der Öffentlichkeit ein klägliches Bild abgeben, aber es würde funktionieren. Ob ich damit jedoch bei einer Lage wie Kyrill zurecht käme oder bei einem Oder- oder Elbe-Hochwasser im Rahmen der Unterstützung (um genauer zu sein: Im Rahmen des Katastrophenschutzes...) Taktische Einheiten (wir erinnern uns: FwDV 3, Taktische Einheiten bestehen aus der Mannschaft und den Einsatzmitteln...) dorthin entsenden könnte, wage ich ganz stark zu bezweifeln. Und das ist meiner Meinung nach der Knackpunkt an der ganzen Geschichte.
    Ich möchte nicht, das der Bund Fahrzeuge für eine Angelegenheit beschafft, für die die Länder oder Kommunen zuständig sind, sondern ich bin der Meinung, das von wem auch immer (Bund oder Land) Einsatzmittel für die Schadensabwehr bei Großschadenslagen (oder wie es sonst auch heißen mag) weiterhin zur Verfügung gestellt werden sollten. Denn solche Lagen wie oben beschrieben können die Kommunen alleine nicht bewerkstelligen.



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