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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Neue Bund LF 10/6 für den KatS | 180 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 389629 | ||
Datum | 05.03.2007 21:22 MSG-Nr: [ 389629 ] | 204404 x gelesen | ||
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Geschrieben von Fabian Kunz Geschieht im Bündnisfall (z.B. nach 9/11) ein Terroranschlag in D, dann dürften Folgebrände nur durch Bundesfahrzeuge gelöscht werden. Das wird der deutsche Michel (hoffentlich) nicht verstehen. Nochmal. Selbst wenn es mitten in Berlin einen Anschlag gibt bei dem eine voller 30.000l Straßentankzug über eine U-Bahnschacht gesprengt wird und die brennende Sauce mitten in zwei vollbesetzte Züge läuft, dann ist das keine Lage für den Zivilschutz. Und selbst wenn das parallel noch in Frankfurt und München passiert nicht. Das ist immer noch eine Lage der täglichen Gefahrenabwehr ergänzt durch Komponenten für Großschadenslagen. Geschrieben von Fabian Kunz Das galt aber noch nie für das Personal! Die Freigestellten waren i.d.R. ja immer auch in "regulären FF's" tätig. D.h. man müsste für sie auch doppelt Fahrzeuge vorhalten - oder sie nicht auf die Mannschaftsstärke anrechnen. Macht natürlich nicht wirklich Sinn. Wer richtig geplant hat dem war klar, daß neben seinen Fahrzeugen auch sein gesamter Bestand an freigestellten Helfern verschwindet und er für den ZS-Fall nur noch auf die nicht und nicht mehr freigestellten Helfer zurückgreifen kann. Und da auch nur auf die, die nicht wehpflichtig sind (und nur damit keine Mißverständnisse aufkommen. Auch die Helfer, die mal freigestellt waren sind weiterhin wehrpflichtig und bekommen im Zweifel schneller als sie schauen können einen etwas anderen Helm und eine neue Braut verpaßt). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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