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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Neue Bund LF 10/6 für den KatS | 180 Beiträge | ||
Autor | Fabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü | 389633 | ||
Datum | 05.03.2007 21:32 MSG-Nr: [ 389633 ] | 204223 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Christian Fischer Nochmal. Selbst wenn es mitten in Berlin einen Anschlag gibt bei dem eine voller 30.000l Straßentankzug über eine U-Bahnschacht gesprengt wird und die brennende Sauce mitten in zwei vollbesetzte Züge läuft, dann ist das keine Lage für den Zivilschutz. Mag ja sein - das gilt dann aber genauso für die dabei eingesetzten San-Einheiten. Und für die ABC-Einheiten wenn die Sauce im TKW nicht nur brennbar ist. Was ich damit unterm Strich sagen will: Mit den Begriffen "Bundeszuständigkeit" und "Zivilschutz" lässt sich der heutige Förderungsverhau nur noch schwerlich erklären. Siehe auch einige unter diesem Aspekt zumindest "interessanten" Fachgruppen des THW. Gruß Fabian | ||||
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