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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Neue Bund LF 10/6 für den KatS | 180 Beiträge | ||
Autor | Tors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen | 389640 | ||
Datum | 05.03.2007 22:07 MSG-Nr: [ 389640 ] | 204088 x gelesen | ||
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Ich habe ja auch nicht behauptet, das der Bund und nur der Bund alleine etwas tun sollte. Er hat nunmal die LF 16-TS und SW 2000 beschafft, und das damit nicht nur "Bundesfeuer" im Spannungs-, Verteidigungs- oder Bündnisfall gelöscht werden würden, war wohl auch allen Beteiligten klar. Hätte man verhindern wollen, das die Fahrzeuge auch in der kommunalen Gefahrenabwehr genutzt werden, hätte man alle Fahrzeuge einlagern und nur in den o.g. Fällen freigeben dürfen. Dies wurde jedoch (aufgrund des damit eintretenden unübertreffbaren Blödsinns) nicht so gemacht, und darauf hin haben die Länder oder Kreise oder Kommunen ihre Aufgaben verpennt. Daher stimme ich dir zu, wenn du sagst, die Länder sind zuständig, also sollen diese sich darum auch kümmern. Ich sehe das genau so wie du, allerdings war meine Aussage: Es ist mir persönlich letzen Endes völlig egal, ob der Regierungspräsident, der Landes- oder der Bundesinnenminister das Auto bezahlt. Hauptsache ist, derjenige, der dafür zuständig ist, kauft ein Auto, was für den jeweiligen Zweck vorgehalten wird. Das das in dem Fall die Länder sind, weiß ich. Und andere Bundesländer haben eigentlich schon praktikable Lösungen vorgebracht. Ich frage mich halt nur (wie allzu oft): Warum funktioniert hier nicht, was anderswo prima läuft? | ||||
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