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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaNeue Bund LF 10/6 für den KatS180 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen389669
Datum06.03.2007 07:59      MSG-Nr: [ 389669 ]203806 x gelesen
Infos:
  • 04.03.07 Deutsche Feuerwehrzeitung 03/2007

  • Er hat nunmal die LF 16-TS und SW 2000 beschafft, und das damit nicht nur "Bundesfeuer" im Spannungs-, Verteidigungs- oder Bündnisfall gelöscht werden würden, war wohl auch allen Beteiligten klar

    Ganz realistisch betrachtet sollten diese Einheiten auch nie wirklich Feuer löschen, sondern ein Übergreifen des Feuers auf angrenzende Objekte verhindern. Was im Übrigen auch bedeutet hätte, daß sie dann auch am besagten Ort hätten sein müssen.

    Dazu mal ein kleines Brainstorming:

    - Flächenbombardements sind out.
    - Ein zeitnahes Zusammenziehen entsprechender Einheiten (wir reden von einer mindestens zweistelligen Anzahl von Bereitschaften bei Flächenbombardements) ohne entsprechende "Vorankündigung" kaum möglich.
    - Das Feuer geht aufgrund von Erfahrungswerten aber auch entsprechender Bauweise früher oder später von selbst aus.
    - In jedem Ort gibt es (bzw. sollte es geben) eine Leistungsfähige Feuerwehr.
    - Für Flächenbrände als normalem Katastrophenszenario sollte das Land eine entsprechende Vorsorge betrieben haben.

    Fazit: Es gibt eigentlich keinen Grund seitens des Bundes in diesem Bereich weiterhin zu investieren.

    Hätte man verhindern wollen, das die Fahrzeuge auch in der kommunalen Gefahrenabwehr genutzt werden, hätte man alle Fahrzeuge einlagern und nur in den o.g. Fällen freigeben dürfen.

    Das könnte ja noch passieren...

    Und andere Bundesländer haben eigentlich schon praktikable Lösungen vorgebracht.

    Welche? Zumeist läuft es doch (dort wo es überhaupt entsprechende Planungen im Fachdienst Brandschutz gibt) auf lustige bunte Bildchen und ganz tolle dazugehörige Konzepte heraus, und man wird besagte Einheiten niemals zu Gesicht bekommen oder man kriegt zwar entsprechende Einheiten zusammen, zerlegt jedoch dabei die örtliche Gefahrenabwehr.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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