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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaNeue Bund LF 10/6 für den KatS180 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW389778
Datum06.03.2007 16:01      MSG-Nr: [ 389778 ]203730 x gelesen
Infos:
  • 04.03.07 Deutsche Feuerwehrzeitung 03/2007

  • Geschrieben von Torsten SchildSo werden vom Bund die LF 16-TS und SW 2000 nicht mehr ersetzt, da man beim Bund der Meinung ist, für solche Angelegenheiten nicht mehr zuständig zu sein. Das mag ja auch sein, nur wer ist im Katastrophenfall oder Großschadensereignis dann dafür zuständig?

    Für GSE war und ist das LAnd zuständig.
    Wenn Du Fahrzeuge für den KS haben möchtest, solltest Du die beim IM NRW einfordern.

    Geschrieben von Torsten SchildMan ist also dazu übergegangen, das ganze an die Länder weiter zu verteilen, welche jetzt in der Pflicht stehen.

    Vgl. mal das FSHG,
    nach wegfall des KS-Gesetzes eigentlich für jeden erkennbar
    GSE sind LÄNDERSACHE.


    Geschrieben von Torsten SchildIch möchte nicht, das der Bund Fahrzeuge für eine Angelegenheit beschafft, für die die Länder oder Kommunen zuständig sind
    Geschrieben von Torsten Schilddas von wem auch immer (Bund oder Land) Einsatzmittel für die Schadensabwehr bei Großschadenslagen (oder wie es sonst auch heißen mag) weiterhin zur Verfügung gestellt werden sollten

    Aufwachen, der Bund ist nicht zuständig,
    also warum sollte er zahlen ?

    Geschrieben von Torsten SchildDenn solche Lagen wie oben beschrieben können die Kommunen alleine nicht bewerkstelligen.

    Daher Aufgabe des Landes !


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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