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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Umsetzung der 48 Std. Woche | 77 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 389973 | ||
Datum | 07.03.2007 13:45 MSG-Nr: [ 389973 ] | 22134 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Wenn der Finanzbeamte von 09:00-09:30 Uhr Brotzeit und von 12.00-12:45 Uhr Mittagspause macht, was ist das bei einem Finanzbeamten? Unbezahlte Pause? Jetzt geht mir wirklich gleich die Galle hoch! Wenn ein Finanzbeamter, Postbeamter oder Strassenkehrer Pause macht, dann hat er Pause und macht in dieser Zeit was er will (Essen gehen, Zeitung lesen oder aufs Klo), auf keinen Fall geht er an das Telefon oder liest irgendwelche Akten. Wenn ein Feuerwehrbeamter Bereitschaftszeit hat dann kann er keine dieser Dinge in Ruhe machen da es ja jeder Zeit alarmieren kann. Also vergleich hier mal nicht Äpfel mit Birnen! Wie ich vorher schon geschrieben habe, geht es nur darum wie eine Zeit zu bewerten ist in der ein Beamter auf Abruf an einem bestimmten Ort gebunden ist. Gruß Dirk | ||||
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