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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Umsetzung der 48 Std. Woche | 77 Beiträge | ||
Autor | Andi8 O.8, Emden / Niedersachsen | 389990 | ||
Datum | 07.03.2007 14:34 MSG-Nr: [ 389990 ] | 21913 x gelesen | ||
So nun noch einmal für Dich, Christian. Der oberste europäische Gerichtshof (höher geht es nicht) hat im Jahr 2003 entschieden, das Bereitschaftszeit = Arbeitszeit ist und das ein Feuerwehrbeamter in einer Woche maximal 48 Stunden arbeiten darf. Diesen, noch einmal, haben die höchsten Richter Europas so entschieden. Und nun kommst Du und zweifelst hier dran? Was bitte arbeitest Du denn? P.S. Ich hab mich für diesen Job, den gar nicht jeder machen kann entschieden, weil es mir Spaß macht. Ich leben mit den Rechten und Pflichten, dies wird mir auch gut bezahlt (wobei jeder Werkfeuerwehrmann mehr verdient). Aber wenn von höchster Stelle entschieden wird, das ich für das gleiche Geld weniger arbeiten muss, dann soll dies bitteschön auch so kommen. | ||||
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