alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaNotausgang - Wieviel Freiraum muß davor sein?12 Beiträge
AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen390017
Datum07.03.2007 16:50      MSG-Nr: [ 390017 ]9204 x gelesen

Tach
Hessische Bauordnung § 32
(2) 1Notwendige Flure müssen so breit sein, dass sie für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen.
Hessische Bauordnung § 34
(5) 1Öffnungen, die als Rettungswege dienen, müssen im Lichten mindestens 0,90 x 1,20 m groß und nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein.

Also, genaueres hab ich jetzt auf die schnelle auch nich gefunden, aber allein vom gesunden Menschenverstand ist es doch eigentlich logisch, einen Notausgang nicht mit irgendwas zu verstellen, oder?

Gruß
Flo


Ich bin nur für das verantwortlich, was ich sage. Nicht für das was ihr versteht!!!

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.106


Notausgang - Wieviel Freiraum muß davor sein? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt