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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Ordnungswidrigkeit: keine adäquate PSA (?) | 49 Beiträge | ||
| Autor | Niko8las8 H.8, Osnabrück / Wuppertal / Niedersachsen | 390086 | ||
| Datum | 07.03.2007 20:32 MSG-Nr: [ 390086 ] | 19052 x gelesen | ||
Geschrieben von Adrian Ridder sonst meinen? Was das meinen soll ist uns beiden und jedem anderen hier wohl klar. Nur solange da nicht etwas explizit wie: Zu § 12 Abs. 2: Spezielle persönliche Schutzausrüstungen sind insbesondere: ? Feuerwehrüberbekleidung gegen erhöhte thermische Einwirkungen nach EN 469 zu tragen steht, befürchte ich, ist das wieder ein Gummiparagraph... Da sollen die PSA- oder Rechtsexperten lieber nochmal was zu sagen, da ich mir nich 100%ig sicher bin. mkG Nikolas Alles was ich schreibe kann, muss aber nicht, die Meinung meiner Feuerwehr sein... Immer einen Besuch wert: | ||||
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