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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaUmsetzung der 48 Std. Woche77 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen390114
Datum07.03.2007 22:53      MSG-Nr: [ 390114 ]21840 x gelesen

Der oberste europäische Gerichtshof (höher geht es nicht) hat im Jahr 2003 entschieden, das Bereitschaftszeit = Arbeitszeit ist und das ein Feuerwehrbeamter in einer Woche maximal 48 Stunden arbeiten darf.

Na dann ist ja allles Ok. Man läßt die Kräfte 48 Stunden die Woche arbeiten und dabei im Schnitt 5 mal die Woche die Dienststelle anfahren. Mal sehen wie vielen das gefällt...

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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