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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Prozess Wolmirstedt, war: 4 Feuerwehrleute bei Einsatzfahrt | 124 Beiträge | ||
Autor | M. G8., Großalmerode / Hessen | 390609 | ||
Datum | 11.03.2007 11:43 MSG-Nr: [ 390609 ] | 70112 x gelesen | ||
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Hallo zusammen, nachdem ich den Artikel in der Volksstimme gelesen hatte, kamen doch ein paar Fragen bei mir hoch. Dabei setze ich jetzt voraus, dass die Berichterstattung der Volksstimme einigermaßen dem entspricht, was tatsächlich im Gerichtssaal gesagt wurde. Der Sachverständige in o.g. Fall scheint mir doch recht gewagte Thesen aufzustellen. Die Geschwindigkeiten der beiden beteiligten Fahrzeuge kann er nur in Bereichen von 18 bzw. 22 (!!!) km/h angeben. Wenn ich den Artikel richtig gelesen habe, dann waren mind. drei Feuerwehrfahrzeuge unterwegs in Richtung Kreuzung oder schon darüber hinweg gefahren. Mind. ein Feuerwehrfahrzeug hatte die Kreuzung bereits passiert (Vorausfahrzeug)! Jedes Kind weiß, das Feuerwehrfahrzeuge nur sehr selten allein unterwegs sind, erst recht im Alarmfall, dennoch hat die 50jährige Vaneo-Fahrerin immer noch auf die Kreuzung zugehalten und nicht gebremst. Weiterhin war hinter dem verunfallten Feuerwehrfahrzeug noch ein weiteres unterwegs, ein Leiterwagen, hier nehme ich an, ebenfalls mit Martinshorn und Blaulicht. Somit gesteht der Sachverständige der Vaneo-Fahrerin zu, dass sie das Sondersignal von drei Einsatzfahrzeugen nur einem zuordnet. Zumal, sie war angeblich mit 36 - 59 km/h unterwegs und bei dieser Geschwindigkeit hat sie diese Wahrnehmungsausfälle??? Angeblich konnte die Vaneo-Fahrerin das Feuerwehrfahrzeug nicht sehen (" Jalousieeffekt "), aber die Feuerwehrmaschinistin (Fahrerin des Feuerwehrfahrzeuges) hatte Sicht sowohl auf die Kreuzung, als auch auf den Vaneo!?! Also aufgrund der Linearität von Lichtwellen ist es zwingend geboten, dass, wenn die Feuerwehrfrau den Vaneo sieht, die Vaneo-Fahrerin auch das Feuerwehrfahrzeug sieht, jedenfalls zum Teil. Eine starke A-Säule ist ebenfalls keine Entschuldigung, das Feuerwehrfahrzeug nicht zu sehen! Diese starke A-Säule ist der Fahrerin des Vaneo ja wohl hinlänglich bekannt. Und wenn ich mein Kfz. kenne, dann muss ich so Fahren, dass diese bauartbedingten Mängel nicht dazu führen, dass ich andere Verkehrsteilnehmer gefährde. Und da kommen wir wieder zurück zum Punkt, dass bereits ein Feuerwehrfahrzeug die Unfallkreuzung mit Sondersignal passiert hat, was die Vaneo-Fahrerin ebenfalls gesehen haben muss, wie könnte sie sonst das Sondersignal von drei Fahrzeugen nur einem zuordnen. In so einem Fall muss ich doch als Verkehrsteilnehmer ganz besonders vorsichtig in die Kreuzung einfahren, erst recht, wenn ich ein Kfz. fahre, wo die Sicht nach draußen nur sehr eingeschränkt möglich ist. Fassen wir zusammen, die Vaneo-Fahrerin hat ein Einsatzfahrzeug gesehen, welches die Kreuzung passiert, und sie muss das nachfolgende, verunfallte Fzg. auch gesehen haben, jedenfalls zum Teil, und dennoch schafft sie es, eben dieses am hinteren rechten Rad zu treffen und sozusagen zu Fall zu bringen. Und das bei angeblichen 36 - 59 km/h und ohne zu bremsen und ohne Auszuweichen??? Also irgendwie kann ich mich mit den Aussagen des Gutachters nicht anfreunden, für mich gibt es da noch einige Ungereimtheiten, aber wie oben schon angedeutet, was wurde im Gerichtssaal gesagt und was hat die Volksstimme daraus gemacht? Leider war ich nicht selber anwesend, vielleicht ein Grund, warum ich mich mit den Aussagen des Sachverständigen so ganz nicht zufrieden geben kann. Gruß U. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Meinungsäußerung. | ||||
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