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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Prozess Wolmirstedt, war: 4 Feuerwehrleute bei Einsatzfahrt | 124 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 390640 | ||
Datum | 11.03.2007 13:53 MSG-Nr: [ 390640 ] | 69906 x gelesen | ||
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Geschrieben von Uwe Fischer Die Fahrerin des LF hat sicher den besseren Überblick, aber nochmals, wenn die Fahrerin des LF die Kreuzung einsehen kann sowie den Vaneo sehen kann, ob nun ganz oder zum Teil, dann kann ich es mir nicht vorstellen, das die Vaneofahrerin, über den Zaun hinweg nicht wenigstens Dach, 3-teilige-Schiebleiter, oder gar Sondersignaleinrichtungen des LF sieht. Na ja. Das wird der Gutachter (war da nicht was mit der Rekonstruktion mit gleichartigen Fahrzeugen) schon überprüft haben. Geschrieben von Uwe Fischer Weiterhin, gem. Volksstimme, wollte der Vaneo die Vorfahrtsstraße gerade aus fahrend verlassen, genau so wie der LF, der ebenfalls auf der Vorfahrtsstraße fahrend, diese gerade aus fahrend verlassen wollte. In dieser Konstelation gilt doch rechts vor links, oder gibt es da noch eine Regel, die ich nicht kenne, egal. Nein. Nicht egal. Der Vaneo bleibt auf seinem Fahrstreifen wenn es seine Fahrt fortsetzt. Das LF hingegen verlässt seinen Fahrstreifen und quert einen anderen Fahrstreifen wenn es seine Fahrt fortsetzt. Unterschied erkannt? Geschrieben von Uwe Fischer Der Vaneo hatte Vorfahrt. Warum sollte er da bremsen (?), ganz einfach, weil niemand seine Vorfahrt erzwingen darf, weder LF noch Vaneo. So. Ja. Alles klar. Du bremst also an jeder grünen Ampel auf fast null ab, weil Du ständig damit rechnest, dass ja jemand anderes einen Rotlichtverstoß begehen könnte (egal ob vorsätzlich oder fahrlässig). Interessant. Wie schnell kommst Du normalerweise vorwärts und wie oft fährt Dir dabei einer hinten drauf? Oder ist es nicht auch bei Dir so, dass wenn Du vorfahrt hast und die Kreuzung für Dich fei aussieht schlicht erst mal so fährst, also ob Du da einfach drüber kannst und kein anderer gewaltigen Mist baut? Geschrieben von Uwe Fischer Ich möchte nur vor einem warnen, auch in diesem Fall handelt es sich um eine freiwillige, ehrenamtlich tätige Kameradin, die jetzt vor Gericht steht. Hör doch mit der Ehrenamtsscheiße auf. Darauf habe ich nur wieder gewartet. Ob jemand ehrenamtlich oder hauptberuflich für den Tod von vier Menschen verantwortlich ist ist doch vollkommen egal. Wer eine Aufgabe übernimmt muß dafür sorgen daß er sie optimal ausführt. Und zwar an einem absoluten Maßstab gemessen. Geschrieben von Uwe Fischer Es kommt der Tag, da werden wir als freiwillige Feuerwehren auf Grund von Mitgleidermangel die Segel streichen. Und ein Grund unter vielen anderen ist der, dass wir im Einsatz zunehmend mir einem, oder gar mit beiden Füßen im Gefängnis stehen, weil wir ständig Fehler begehen, sei es dass wir zu schnell waren, sei es dass wir zu langsam waren. Schwachfug. Wer Mist baut und dieser mist Folgen hat (und wir reden hier nicht von einem abgefahrenen Spiegel sondern von vier toten Menschen), der muss dafür gerade stehen. Und ins Gefängnis (wobei das i.d.R. nicht passieren wird, sondern es meist bei einer Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe bleibt) kommt man nur wenn man etwas definitiv falsch gemacht hat. Und wer etwas falsch macht zahlt dafür. Unsere Tätigkeit (egal ob ehrenamtlich oder beruflich) stellt uns nicht über das Gesetz. Wir müssen einfach bei allem was wir tun die erforderliche Sorgfalt walten lassen. Tun wir dies nicht, handeln wir fahrlässig, tun wir das in erheblichem Unfang nicht handeln wir grob fahrlässig, tun wir das mit bestimmter Absicht nicht, handeln wir vorsätzlich. Und wir reden hier nicht mal von irgendwelchen Spezialvorschriften für Feuerwehrleute, sondern nur von einer allgemeinen Vorschrift, der StVO, mit der wir jeden Tag auch privat zu tun haben. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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