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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Prozess Wolmirstedt, war: 4 Feuerwehrleute bei Einsatzfahrt | 124 Beiträge | ||
Autor | Cars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz | 390646 | ||
Datum | 11.03.2007 14:45 MSG-Nr: [ 390646 ] | 70247 x gelesen | ||
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Auszug aus der StVO---
An der regen Diskussion zu diesem Thema merke ich, dass vielen der Unfall von Wolmirstedt noch Gedächtnis verhaftet ist. Durch oberflächliches Lesen diverser Kommentare merke ich aber auch, dass wieder das Thema "Fahren unter Sondersignal" (hier mehrfach im Zusammenhang mit Privatfahrzeug und unter Ausübung hoheitlicher Aufgaben diskustiert) mitschwingt. Oben habe ich nochmals die Gesetze reinkopiert. Bitte bedenkt auch, dass der Unfall, so ich mich nicht irre, auf dem Weg zu einer unangekündigten Übung erfolgt ist. Wie lange die Kameraden und Kameradinnen im Unklaren gelassen wurden, weiß ich nicht, aber wäre ich die Person, die diese Übung angesetzt hat, so würde ich mir unter Beachtung des Resultates überlegen, ob eine andere Form der Übung nicht besser gewesen wäre. Für mich ist § 35 (8) StVO ein guter Ansatz. Übersetzt heißt dies für mich als Laien nichts anderes, dass man bei der Ausübung hoheitlicher Aufgaben mit dem Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer rechnen muss. Mir ist ferner die fixe Idee gekommen, dass eventuell eine bundeseinheitliche Regelung angeregt werden könnte. Mir ist einfach durch den Kopf geschossen, dass das Thema Atemschutz so dezendiert behandelt wurde, man aber zum Verhalten im öffentlichen Verkehrsraum so gut wie nichts zur Hand hat. Vielleicht stehe ich aber mit meiner Meinung alleine. Meine persönliche Meinung - ist doch klar. | ||||
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