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Löschgruppenfahrzeug
RubrikEinsatz zurück
ThemaProzess Wolmirstedt, war: 4 Feuerwehrleute bei Einsatzfahrt124 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen390648
Datum11.03.2007 14:47      MSG-Nr: [ 390648 ]69814 x gelesen
Infos:
  • 04.04.07 Prozess am Landgericht wird neu aufgerollt
  • 15.03.07 Volksstimme: Schlussvorträge
  • 15.03.07 Schlussvorträge: Zwischen Freispruch und Haftstrafe
  • 09.03.07 Zeugenaussagen
  • 09.03.07 Aussage des Gutachters

  • Geschrieben von Uwe FischerIch möchte nur vor einem warnen, auch in diesem Fall handelt es sich um eine freiwillige, ehrenamtlich tätige Kameradin, die jetzt vor Gericht steht. Es kommt der Tag, da werden wir als freiwillige Feuerwehren auf Grund von Mitgleidermangel die Segel streichen. Und ein Grund unter vielen anderen ist der, dass wir im Einsatz zunehmend mir einem, oder gar mit beiden Füßen im Gefängnis stehen, weil wir ständig Fehler begehen, sei es dass wir zu schnell waren, sei es dass wir zu langsam waren.

    Wenn jemand was falsch gemacht hat, dann gehört diese Person bestraft. Dabei ist es unerheblich ob dies im Rahmen das Hauptamtes, des Nebenamtes oder gar der Freizeit passiert ist. Ob in diesem Fall ein Fehlverhalten der Fahrerin des LF vorliegt wird jedoch das Gericht zu entscheiden haben.

    Ob nun deswegen zu erwarten ist, daß immer weniger Personen sich bereiterklären ehrenamtliche Tätigkeiten zu übernehmen, muß noch bewiesen werden. Ein Grund mit zweierlei Maß zu messen ist es jedoch nicht!

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...


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