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Straßenverkehrsordnung
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RubrikEinsatz zurück
ThemaProzess Wolmirstedt, war: 4 Feuerwehrleute bei Einsatzfahrt124 Beiträge
AutorCars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz390730
Datum11.03.2007 21:30      MSG-Nr: [ 390730 ]70047 x gelesen
Infos:
  • 04.04.07 Prozess am Landgericht wird neu aufgerollt
  • 15.03.07 Volksstimme: Schlussvorträge
  • 15.03.07 Schlussvorträge: Zwischen Freispruch und Haftstrafe
  • 09.03.07 Zeugenaussagen
  • 09.03.07 Aussage des Gutachters

  • Geschrieben von ---irgeneinem der Fischers aus Wernau--- 4 Tote bei einer (realen)Einsatzfahrt sind also 4 gerechtfertigtere toten als bei einer (nichtangekündigten Übungs)Einsatzfahrt? Interessante These.

    Ich kann oder muss eigentlich als Chef/Übungsleitung doche erwarten könnend as meine Maschinisten zu jeder Zeit gleich sicher fahren. Egal ob Übung oder Realeinsatz.


    Ich bedaure es zutiefst, dass vier Personen eventuell auch daher zu Tode gekommen sind, weil man von einem falschen Szenario ausging (Einsatz statt Übung). Ich betone, dass weder die Fahrt zu einem Einsatz noch zu einer Übung den Tod von vier Menschen rechtfertigen.

    Meine Idee war lediglich die, dass, davon ausgehend, dass wir im Bereich des Atemschutzes mittlerweile gute Rahmenbedingungen geschaffen haben, es doch auch mögliche sein müßte eine Leitlinie zu erarbeiten, so dass jede(r) Maschinist/Maschinistin weiß, wie zu fahren ist. Scheinbar ist hierfür Bedarf, sonst würden keine Unfälle passieren und die ganzen Diskussionen rund um dieses Thema wären hinfällig. (Motto: wie issen das in Was-weiß-ich geregelt?)

    In Wernau kann man eventuell erwarten, dass die Maschinisten angemessen fahren. Wie die Fischers aus Wernau dem Forum durch ihre Wortbeiträge suggeriert haben scheint Restdeutschland noch nicht auf dem Stand der Wehr vom Neckar zu sein (nicht böse sein, Späßle g'macht).

    Geschrieben von ---Uwe Fischer--- Geschrieben von Christian Fischer
    Es gibt da wenn ich mich recht erinnere eine bundeseinheitliche Regelung. Wie heißt die noch gleich. Moment, Fällt mich wieder ein. Ach ja. Ich glaube ...


    An die Herren Fischer aus Wernau, selbst wenn man sachlich und fachlich richtig argumentiert, manchmal ist zuviel Arroganz und Hochmut einer guten Diskussion eher abträglich.

    Gruß ein Namensfetter


    Dir vielen Dank, Uwe.

    Mich hat der Unfall in Wolmirstedt nachdenklich gemacht und ich habe zumindest versucht mit meinen bescheidenen Mitteln Denkanstöße zu geben, damit so etwas nicht wieder passiert. Wenn mir das nicht gelungen ist - sorry!

    Dieser Kommentar macht mich wenigstens genau so nachdenklich:

    Kommentar der Volksstimme

    Über Sinn und Unsinn von Blaulichtfahrten bei Übungen möchte ich nicht diskutieren und ich werde auch keinen weiteren Beitrag in diesem Threat schreiben, Mitnehmen werde ich nach den Beiträgen aus Wernau, dass § 35 StVO i.V.m. § 38 StVO so eindeutig sind, dass das Thema "Sonderrechte" ein für alle Mal im Feuerwehr-Forum ad acta gelegt werden kann.

    Dies ist meine prsönliche Meinung.
    Wer mich verfälschend zitiert ist eine Bratwurst oder kommt aus...Mist, wie heißt das noch?

    "Wer sich hier getroffen fühlt, der war gemeint." (Werner Finck, sinngemäß)



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