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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Alkoholbeständigkeit von Schaummittel | 4 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8G., Hannover / Niedersachsen | 390739 | ||
Datum | 11.03.2007 22:11 MSG-Nr: [ 390739 ] | 3969 x gelesen | ||
N´abend, ja gibt es. Der Normausschuss empfiehlt die Mischprodukte ab bestimmter Zumischrate als polaren Stoff anzusehen. Wir empfehlen dies ebenfalls, da wir aber ausschließtlich mit AFFF AR arbeiten trifft uns aus beruflicher Sicht dieses Problem nicht. Ich denke, dass bei vielen Feuerwehren ein Umdenken im Bezug auf die Vorhaltung von Schaummitteln erfolgen muss. Die Brandbekämpfung mit kritischen Applikationsraten auf kritsch großen Brandflächen wird weitaus schwieriger bis unmöglich in Abhängigkeit der prozentualen Zumengung. Weiterhin muss man schauen, ob in Zukunft die Mischung zentral (raffinerieseitig) oder dezentral in den Tanklägern erfolgt. Als weiteres Problem stellt sich in der Brandschutzbedarfplanung auch der Transport des reinen Additivs. Alles weitere gern per PM. MfG Martin | ||||
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