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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Prozess Wolmirstedt, war: 4 Feuerwehrleute bei Einsatzfahrt | 124 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8K., Gersthofen / Bayern | 390804 | ||
Datum | 12.03.2007 12:41 MSG-Nr: [ 390804 ] | 69946 x gelesen | ||
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Hallo, mit der Meinung von Christian Fischer gehe ich 100% konform Geschrieben von Christian Fischer Es gibt da wenn ich mich recht erinnere eine bundeseinheitliche Regelung. Wie heißt die noch gleich. Moment, Fällt mich wieder ein. Ach ja. Ich glaube Straßenverkehrsordnung heißt das Ding. Punkt und Fakt ist einfach der, dass man so, auch als sonderrechte Bemächtigter, an keine Kreuzung ranfährt, geschweige denn sie überfährt. Ich gehe dabei sogar soweit, dass die Lenkerin des Löschfahrzeuges hier grob fahrlässig gehandelt hat. Hat sie eine Einweisung genossen, wovon ich einmal ausgehe, hat sie unter Vorsatz gegen diese Regularien verstoßen. Und der Punkt geht noch weiter. Auch ihre Kameraden, mit ihren offensichtlichen falschen Aussagen, haben damit weder ihr noch der Gesellschaft einen Dienst erwiesen. Man kann sich nicht so in der Geschwindigkeit eines PKw´s verschätzen. Aber sei es wie es ist, es ist allemal traurig, dass erst 4 Kameraden erneut sterben mußten, um über die Befähigung eines mit sonderechten fahrenden Fahrzeugführers nachzudenken. Bleibt nur zu wünschen, dass deren Tod wenigstens nicht umsonst war. Bleibt abschließend nur noch zu hoffen, dass die Kameraden nicht schon zu Fahrtbeginn wußten, dass es lediglich ein Übungseinsatz war. Dann bekommt das ganze Drama erst eine richtig bittere Note. Hier ist es eforderlich aufzuklären!!! Gruß Oliver | ||||
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