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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Prozess Wolmirstedt, war: 4 Feuerwehrleute bei Einsatzfahrt | 124 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 390907 | ||
Datum | 12.03.2007 19:50 MSG-Nr: [ 390907 ] | 69755 x gelesen | ||
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Hi! Geschrieben von Christian Fischer Dir ist offensichtlich immer noch nicht klar, dass die Pkw-Fahrerin eigentlich nichts zu rechtfertigen hat. sie war auf einer vorfahrtberechtigten Straße im Rahmen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit unterwegs. Das kann man so nicht stehen lassen. Sie ist in die Seite eines anderen Fahrzeugs reingefahren, da muss sie zunächst mal erklären, wie das passieren konnte. Dann ist zu schauen, ob man ihr das vorwerfen kann. Im Zivilrecht muss sie darüber hinaus wegen der Gefährdungshaftung aus § 7 StVG darlegen, warum sie keine Teilschuld von 50 % trifft. Dem Sinn nach gebe ich Dir aber insoweit recht. Man muss sich mal in die Lage eines ganz normalen, nicht feuerwehrmäßig vorbelasteten Autofahrer versetzen. Fände man ein mildes Urteil für die Feuerwehr auch noch recht und billig, wenn man unter Nutzung seiner Vorfahrt wie jeden Tag (zig Mal!) über eine Kreuzung fährt und dann kracht es? Ich glaube meine Symphatie und Nachsicht für den Unfallgegner würde sich sehr in Grenzen halten! Gruß Sven | ||||
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