News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Prozess Wolmirstedt, war: 4 Feuerwehrleute bei Einsatzfahrt | 124 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 390930 | ||
Datum | 12.03.2007 22:01 MSG-Nr: [ 390930 ] | 69766 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Oliver Kroh also Vorsatz ist, angekündigt und unter voller Absicht. Hierzu bedarf es der mündlichen oder schriftlichen Äußerung. Nicht zwingend. Es können auch auf Grund der Tathandlung selbst bzw. dem Ziel der Tat das erreicht werden sollte Rückschlüsse möglich sein. Wobei ich hier eigentlich alle Formen des Vorsatzes, auch die des Eventualvorsatzes fast ausschließen möchte, da ich mir sicher bin, dass die Fahrerin den Taterfolg nicht billigend in Kauf genommen hat. Es dürfte sich maximal um eine bewusste Fahrlässigkeit handeln. Wobei gerade bei Fahrten in Kolonnen das "Tunneln" ein interessantes Phänomen ist. Ich habe mich im RTW der hinter dem (doch etwas schnelleren) NEF hinterherfuhr auch schon dabei ertappt, wie sich mein Blick an das Heck des NEF geheftet hat und diesem gefolgt ist, ich dabei aber die 100m die zwischen meinem RTW und dem NEF lagen aus den Augen verloren habe. Glücklicherweise war auf den 100m aber freie Strecke und keine rote Ampel oder keine vorfahrtberechtigte Straße. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|