News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Prozess Wolmirstedt, war: 4 Feuerwehrleute bei Einsatzfahrt | 124 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 390991 | ||
Datum | 13.03.2007 09:06 MSG-Nr: [ 390991 ] | 69812 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Michael Weyrich es ist aber auch immer wieder zu beobachten, dass diverse Gerichte eine sehr deutliche Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit (z.B. 200km/h auf der Landstraße o.ä.) als Vorsatz werten. Kommt drauf an, auf was du den Vorwurf des Vorsatzes beziehst. Wenn jemand mit 200 über die Bundesstraße brettert, ist hier - bezogen auf die Geschwindigkeitsüberschreitung - sicherlich Vorsatz zu unterstellen. Wenn er aber mit dieser Geschwindigkeit einen VU verursacht, bei dem ein Mensch getötet wird, kannst du wohl kaum einen Vorsatz in Bezug auf die Tötung konstruieren. Genau um die Tosesopfer geht es aber im konkreten Fall. Gruß Peter | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|