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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Neues zGG für TSF | 67 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 390999 | ||
Datum | 13.03.2007 09:37 MSG-Nr: [ 390999 ] | 23875 x gelesen | ||
Geschrieben von Fabian Kunz Ich habe eben auf www.fnfw.din.de gelesen, dass die TSF-Norm überarbeitet wurde (Entwurf veröffentlicht). Es wurde erwähnt, dass das zGG angehoben werden musste. Weiß jemand was das gute Stück jetzt wiegen sollen darf? Es handelt sich um E DIN 14530-16:2007-03 - und damit noch um einen ENTWURF. Ich kann NICHT verstehen, warum man das macht, weil damit genau die tausendfach wiederholten Führerscheinargumente ausgehebelt werden (damit ist in jedem Fall der alte "Dreier" oder C1 erforderlich!). In normaler Bereifung gibts die Gewichtsklasse m.W. nur mit "Wohnmobilzulassungen" (vgl. Diskussionen um "MZF/RTW" um 3,8 t), ansonsten liegen bei Gewichten um und über von m.W. ca. 4 t und Serienausstattung immer Zwillingsbereifungen hinten vor. Damit bin ich dann beim 4,6 - 5 Tonner und damit genau da, wo das TSF-W auch beginnen kann. Sinnvoller wäre es - wenn die Beladung gleich bleiben soll/muss - dann m.E. eher auf 1 - 2 Sitzplätze zu verzichten (üblicherweise werden die Fahrzeuge standortnah, bzw. mit nachrückenden Kräften eingesetzt). Genauso könnte man m.E. auf die 4 PA Pflichtbeladung verzichten, weils zu viele Feuerwehren gibt, die damit maximale Probleme haben. Baubar ist das TSF übrigens nach wie vor mit unter 3,5 t, wirds halt ggf. kein "Daimler"... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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