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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Neues zGG für TSF | 67 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 391011 | ||
Datum | 13.03.2007 10:38 MSG-Nr: [ 391011 ] | 23711 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino In normaler Bereifung gibts die Gewichtsklasse m.W. nur mit "Wohnmobilzulassungen" (vgl. Diskussionen um "MZF/RTW" um 3,8 t), ansonsten liegen bei Gewichten um und über von m.W. ca. 4 t und Serienausstattung immer Zwillingsbereifungen hinten vor. Damit bin ich dann beim 4,6 - 5 Tonner und damit genau da, wo das TSF-W auch beginnen kann. Für Feuerwehren gab es doch mal die Regelung, dass die Reifentragfähigkeit mit 110% ausgenutzt werden durfte. Oder liegt's bei den 3,5-Tonnern eher an der Fahrgestelltragfähigkeit selbst? Wenn man zum schwereren 4,6 bis 5-Tonner Fahrgestell greift, dürften die gewonnenen 500kg nach oben schon durch das größere Eigengewicht größtenteils aufgefressen sein. Damit gewinnt man dann wohl nix. Ich denke, dass man hier eher auf leichtere Aufbauten umschwenken muss (zurück zum Kastenwagen, aber dann mit mehr Sicherheit durch stabile Trennwand, Rosenbauer baut doch sowas schon derzeit auf Sprinter 3,5-Tonner oder Planenaufbau, wie hier auch schon angesprochen). Andererseits macht es vielleicht doch manchmal Sinn, mehr als 3,5t zuzulassen. Man nehme eine Feuerwehr, die aufgrund der vielbesagten örtlichen Gegebenheiten noch etwas (sinnvolles) Zusatzmaterialien benötigen könnte (z.B. Verkehrssicherungsmaterial o.ä.) und die für die nächsten 15 Jahre sicherlich noch genügend Klasse 3- bzw. C1-Inhaber hat. Warum sollte man da unbedingt auf 3,5t mit allen Einschränkungen und der Gefahr der Überladung durch Normbesatzung und Normbeladung (weil eben doch die 90kg pro Feuerwehrmann nicht reichen) achten? Gruß, Michael | ||||
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