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RubrikEinsatz zurück
ThemaProzess Wolmirstedt, war: 4 Feuerwehrleute bei Einsatzfahrt124 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW391036
Datum13.03.2007 12:33      MSG-Nr: [ 391036 ]69966 x gelesen
Infos:
  • 04.04.07 Prozess am Landgericht wird neu aufgerollt
  • 15.03.07 Volksstimme: Schlussvorträge
  • 15.03.07 Schlussvorträge: Zwischen Freispruch und Haftstrafe
  • 09.03.07 Zeugenaussagen
  • 09.03.07 Aussage des Gutachters

  • Hi!

    Geschrieben von Oliver Krohdas ist die Ankündigung! Aber warten wir einfach die Verhandlung ab.

    Wie meinen? Nicht einfach nur blind aus Wikipedia die Vorsatz-Definitionen abschreiben, sondern am besten auch verstehen :o)

    Das würde nach Deiner Ansicht ja heißen, dass bei jeder Schlägerei der Täter dem Opfer sagen müsste: "Ich schlag dich jetzt". Wenn er einfach nur direkt zuschlägt, wäre das mangels Ankündigung dann Deiner Ansicht nach keine vorsätzliche Körperverletzung. Dass das nicht sein kann, dürfte wohl einleuchten...


    Da der Prozess in Wolmirstedt hier nur um fahrlässige Tötung geht, brauchen wir uns eigentlich über Vorsatz nicht unterhalten. Denn wenn man hier annehmen wollte - was ich allerdings für völlig abwegig halte - das es der Fahrerin des LFs egal war, ob sie jemande tötet (denn nur das bedeutet billigendes Inkaufnehmen im Rahmen des bedingten Vorsatzes) wäre hier Totschlag angeklagt. Dass das nicht der Fall ist, spricht für sich. Der Vorsatz muss sich auch auf den Taterfolg (hier Tod eines Menschen) beziehen.

    Übrigens ist die Laiengerechte Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit bei Delikten, die einen Taterfolg zur Folge haben müssen, wie folgt ganz gut zu merken:

    bei der bewussten Fahrlässigkeit denkt der Täter, "hoffentlich geht alles gut"
    bei dem bedingten Vorsatz denkt er "ist mir doch egal, wenn etwas passiert"

    Und letzteres wird man keiner der beiden Fahrerinnen vorwerfen können.

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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