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RubrikEinsatz zurück
ThemaProzess Wolmirstedt, war: 4 Feuerwehrleute bei Einsatzfahrt124 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW391179
Datum14.03.2007 10:08      MSG-Nr: [ 391179 ]70030 x gelesen
Infos:
  • 04.04.07 Prozess am Landgericht wird neu aufgerollt
  • 15.03.07 Volksstimme: Schlussvorträge
  • 15.03.07 Schlussvorträge: Zwischen Freispruch und Haftstrafe
  • 09.03.07 Zeugenaussagen
  • 09.03.07 Aussage des Gutachters

  • Hi!

    Geschrieben von Oliver KrohIch bitte Dich, ich kenne die Definition.

    Aber erst seit du danach gegoogelt oder von mir aus auch irgendwelche Bücher aufgeschlagen hast. Sonst hättest du vorher nicht das hier

    Geschrieben von Oliver Krohalso Vorsatz ist, angekündigt und unter voller Absicht. Hierzu bedarf es der mündlichen oder schriftlichen Äußerung.

    geschrieben. Erklär mir doch einfach mal, wie das zu Deinen schönen Definitionen vom Vorsatz passt? Das passt nämlich nicht wirklich zu Deinen 3 Abstufungen und insbesondere nicht zum dolus eventualis. Aber wenn du juristisches (Halb-)Wissen hast, wirst du es mir sicherlich so erklären können, dass ich es verstehe.

    Geschrieben von Oliver KrohAber anscheinend kennst Du dich mit der Strafprozeßordnung nicht aus!
    Nö woher auch. Ich benutze die StPO-Bücher immer beim Fensterputzen zum draufstellen, damit ich auch nach ganz oben dran komme, weil sie so schön dick sind.

    Geschrieben von Oliver KrohWird im Laufe der Verhandlung ein anderer Tatbestand belegt oder vermutet........ bleibt es nicht mehr bei dem ehemals von der Staatsanwaltschaft geforderten Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung.

    Tatsächlich soll es auch Staatanwälte geben, die aufgrund eines Prozessverlaufes auch mal einen Freispruch fordern. Und tatsächlich soll es auch Prozessverläufe geben, die einen richterlichen Hinweis erfordern, aber im vorliegenden Fall gibt es nicht den geringesten Anhaltspunkt, dass es der LF-Fahrerin egal war, dass ein Mensch stirbt. Und das ist nunmal Voraussetzung für eine wie auch immer geartete Vorsatztat.

    Ich hoffe für dich, dass du dich immer an die Geschwindigkeitsbegrenzung hälst. Nicht dass mal bei einem Verkehrsunfall jemand auch die Idee kommt, dich wegen vorsätzlicher Körperverletzung anzuklagen, nur weil du mal zu schnell gefahren bist und dadurch zufälligerweise ein Unfall mit Personenschaden passiert ist.

    Geschrieben von Oliver KrohUnd mal ganz im ernst, dass ist aber meine persönliche Meinung. Wie die in die Kreuzung geballert ist, war der das SCHEIßEGAL oder sie mutierte zum brainless human alien!

    Und weißt du, weiß meine persönlich Meinung ist? Ich mag so gerne Dieter Nuhr: Wenn man keine Ahnung hat ...


    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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