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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Neues zGG für TSF | 67 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 391308 | ||
Datum | 15.03.2007 08:10 MSG-Nr: [ 391308 ] | 23648 x gelesen | ||
Hallo, Mit Klasse B darf man: - Hinter Fahrzeugen bis 3,5t zul. GG einen Anhänger mit max. 750kg zul. GG anhängen (die 750kg sind bei allen Klassen ohne E generell erlaubt) - Hinter Fahrzeugen bis 3,5t zul. GG einen Anhänger (über 750kg zul. GG) anhängen, dessen zul. GG max. dem Leergewicht des Zugfahrzeuges entspricht, sofern die zul. GG von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen max. 3,5t betragen. Dabei gelten jeweils die Gewichtsangaben in den Fahrzeugpapieren. Hinter einem 3,5t-TSF dürfte mit Klasse B (ohne E) also noch ein 750kg-Anhänger mitgeführt werden, ein 4t-TSF fällt hingegen in Klasse C1. Über den Sinn dieser Regelung kann man geteilter Meinung sein, ebenso über die schwachsinnige Anhängerregelung beim B (ebenso wie beim C1E) an sich. Kaum jemand kann sich die nämlich merken, wenn er nicht mal öfter mit sowas zu tun hat. Gruß, Michael | ||||
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