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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Prozess Wolmirstedt, war: 4 Feuerwehrleute bei Einsatzfahrt | 124 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8phe8r G8., Seesen / Niedersachsen | 391341 | ||
Datum | 15.03.2007 10:27 MSG-Nr: [ 391341 ] | 69871 x gelesen | ||
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Geschrieben von ---volksstimme.de--- Nebenklagevertreter Carsten Schneider meinte, dass die Löschzugfahrerin zu keinem Zeitpunkt damit rechnen konnte, dass ihr das Wegerecht verwehrt wird. Zumal ein Pkw vor dem Vaneo in der Hauptstraße angehalten hatte, um die Feuerwehr über die Kreuzung zu lassen. Fast das gleiche Problem, wie bei dem Unfall am Flughafen Stuttgart, weiter oben war davon die Rede. Übrigens, der Fall "Stuttgart" wurde gegen Zahlung einer Geldbuse/-strafe eingestellt, nach meinem Kenntnisstand. Zum Thema "alle halten an, nur einer nicht": ich denke, da sind wir als Feuerwehrleute immer wieder annähernd machtlos. Wer in solchen Fällen einen Unfall vermeiden möchte, der darf sich niemehr, auch nur ein µ-weit, auf seine Sondersignale verlassen, da ist es besser, auf Martinshorn und Blaulicht zu verzichten, denn wenn etwas passiert, dann ist man Hängemann. Am Ende des Tages nutzt man dann Sonderrechte bzw. Wegerechte nur noch, um sich in Schrittgeschwindigkeit, durch einen Stau zu quälen, oder ähnlich langsam entgegen einer Einbahnstraße zu fahren. Aber mit erhöhter Geschwindigkeit fahren, nein, lieber nicht, man kann nie ausschließen, dass nicht doch irgend einer plötzlich vor dem LF, TLF, der DLK, usw. steht und dann, wieder Hängemann. Einfach zu gefährlich und für einen freiwilligen Feuerwehrmann/-frau nicht zumutbar, dann Vorbestraft zu sein. Gruß Chris | ||||
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