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Grundgesetz
RubrikEinsatz zurück
ThemaProzess Wolmirstedt, war: 4 Feuerwehrleute bei Einsatzfahrt124 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen391351
Datum15.03.2007 10:46      MSG-Nr: [ 391351 ]69788 x gelesen
Infos:
  • 04.04.07 Prozess am Landgericht wird neu aufgerollt
  • 15.03.07 Volksstimme: Schlussvorträge
  • 15.03.07 Schlussvorträge: Zwischen Freispruch und Haftstrafe
  • 09.03.07 Zeugenaussagen
  • 09.03.07 Aussage des Gutachters

  • Mein Lieber Christopher Gerling!

    ich bitte nochmals kurz um eine Erklärung, wie Sie Art. 5 GG mit Ihren Ausdrücken wie, "hirnrissig" etc. in Korrelation bringen???

    1. Ich habe keinen Beitrag explizit als hinrissig bezeichnet.

    2. Ich habe nur geäußert welche Art von Beiträgen mir lieber ist.

    3. Nur weil mir eine Art von Beiträgen lieber ist, heißt das noch lange nicht, das ich andere Beiträge unterdrücke.

    4. Zwar hat jeder das Recht auf freie Meinungsäußerung - keiner hat jedoch ein recht darauf, daß seine Meinung anklang findet.

    Ach ja, warum werden eigentlich ständig Kommentare zu Ihrem "hirnrissig" gesperrt, es hat wohl doch nicht jeder das Recht, seine Meinung (gem. Art. 5 GG) zu Ihren Kommentaren abzugeben, oder wie???

    Ich gratuliere Ihnen zur Erstellung eines neuen Accounts mit Realnamen (zumindest so der Anschein)!
    Kleiner Tipp: Forenregeln lesen!

    [Textabschlußformel]
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...


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