Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Darf der Leistungsnachweis entfallen wenn mann genug im Einsatz war ? | 15 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 391499 |
Datum | 16.03.2007 11:06 MSG-Nr: [ 391499 ] | 6609 x gelesen |
Chemiekalienschutzanzug
Feuerwehrdienstvorschrift
Geschrieben von Christian BergmannDann müsste jede Atemschutztätigkeit klassifiziert werden. Kann ja sein, dass der Trupp in einer Riegelstellung eingesetzt wird und in 40 Minuten gerade mal ein Warnsingnal bekommt. Kann aber auch sein, dass nach 15 Minuten CSA 200 bar fehlen. Macht wenig Sinn.
Muß sie doch sowieso! Das macht ihr dsoch wohl oder?
IDF NRW FwDV 7
Geschrieben in ---FwDv 7 Seite 11/ 12--- 9 Dokumentation
9.1 Atemschutznachweis
Jede Einsatzkraft muss einen persönlichen Atemschutznachweis führen; der Atemschutznachweis
kann auch zentral geführt werden. In ihm werden die Untersuchungstermine nach
G 26, absolvierte Aus- und Fortbildung und die Unterweisungen sowie die Einsätze unter
Atemschutz dokumentiert. Der Leiter der Feuerwehr oder eine beauftragte Person bestätigt
die Richtigkeit der Angaben.
Folgende Angaben sind in den Atemschutznachweis mindestens aufzunehmen:
? Datum und Einsatzort
? Art des Gerätes
? Atemschutzeinsatzzeit (Minuten)
? Tätigkeit
Gruß
Michael
Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest!
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