Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Darf der Leistungsnachweis entfallen wenn mann genug im Einsatz war ? | 15 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 391576 |
Datum | 16.03.2007 21:01 MSG-Nr: [ 391576 ] | 6414 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Geschrieben von Torsten SchildEs reicht aber nicht, den PA einmal kurz anzuatmen, man muss eine gewisse Zeit damit gearbeitet haben. Mindestens das. Wie eine Einsatzübung aussehen sollte, bzw. was an Bestandteilen berücksichtigt werden sollte, ist auch der FwDV7 zu entnehmen. Wenn man jetzt aufgrund eines Einsatzes die Einsatzübung sausen lässt, sollte man sich bei der Anschauung des Einsatzes diese Hinweise schon mal zu Gemüte führen. Auch wenn man 30min aus der Flasche atmet, ist das nicht analog zur Einsatzübung zu sehen!
Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...
Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de
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