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Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Feuerwehrdienstvorschrift
Hilfsorganisation
RubrikAusbildung zurück
ThemaErste Hilfe25 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen391930
Datum19.03.2007 10:07      MSG-Nr: [ 391930 ]6082 x gelesen
Infos:
  • 20.06.07 FW-Grundausbildung - EH-Kurs
  • 20.06.07 Ausbildung "Rettung" in der FF

  • Geschrieben von Meik Zieseniß
    Soweit ich weiß, halten sich die Fw Unfallkassen aber bei der Ausbildung zurück, weil dieses lt. BSG nicht Ihre Aufgabe ist.


    dir Prävention und damit auch die Ausbildung von "betrieblichen" Ertshelfern ist aber lt. SGB VII sehr wohl deren Aufgabe und hat so originär erstmal nix mit der Ausbildung im Sinne der FwDV 2 zu tun. Dementsprechend gibt es da mit Sicherheit eine Regelung, es mag zwar sein dass dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgeprägt ist, vom Grunde her sind die Voraussetzunge aber gleich. Für Hessen habe ich einen Link parat: http://www.ukh.de/ukh/service/erste-hilfe-verfahren/verfahren-fuer-die-freiwillige-feuerwehr/.

    Im Zweifel, wenn die HiOrg vor Ort es nihct wissen, direkt die Unfallkasse anfragen.

    Gruß, Matthias



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