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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | BGV A2 (VBG4) - Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel | 134 Beiträge | ||
Autor | Rain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen | 392435 | ||
Datum | 21.03.2007 19:29 MSG-Nr: [ 392435 ] | 113171 x gelesen | ||
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Geschrieben von ---Carmen Fuchs--- Gibts dazu irgendwo was schriftliches? Hat irgend eine UK oder sonst wer mal niedergeschrieben, dass die Kommune als Träger der Feuerwehr (auch) nach Betriebssicherheitsverordnung und die TRBS 1203-3 prüfen müssen? Jau, und zwar hier: Bundesverband der Unfallkassen Da für Kommunen die Betriebssicherheitsverordnung gilt, gilt auch die TRBS. Es sind gleichzeitig anzuwenden die BGV A2, die VDE 1000-10 und die TRBS 1203-3. Man kann die TRBS auslegen, wie man will, aber der Tenor geht dahin, dass EUPs nicht mehr einfach so prüfen dürfen, egal, ob das Prüfgerät mit Ja/Nein-Anzeige ausgestattet ist, oder nicht. Mit der TRBS 1203-3 ist ein Stück Papier in Umlauf gebracht worden, das eigentlich gar nicht mehr aussagt, wie die BetrSichV, aber durch ihren Wortlaut eine gehörige Portion Verunsicherung hervorgerufen hat. Leider findet man in der TRBS den Begriff EUP, also Elektrotechnisch unterwiesene Person nicht wieder, sondern nur die befähigte Person. Anstatt genau zu konkretisieren, wer was darf, wird nur noch mehr Verwirrung gestiftet. Gruß, Rainer --Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge-- | ||||
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