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Rubrik | Jux + Tollerei | zurück | ||
Thema | Propangas aufm (T)LF | 33 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 393168 | ||
Datum | 26.03.2007 14:49 MSG-Nr: [ 393168 ] | 12031 x gelesen | ||
Eine ähnliche Frage habe ich unter anderem auch einem Mitarbeiter im zuständigen Bund-Länder-Ausschuss gestellt. Die Antwort war eindeutig: Fahrzeuge mit Plane/Spriegel, Curtainsider etc. gelten nach dem Kapitel 1.2 ADR als bedeckte oder gedeckte Fahrzeuge. Sie sind demnach für die Beförderung von Gasen nicht ausreichend belüftet. Feuerwehrfahrzeuge sind in der Regel geschlossene Fahrzeuge, in denen ohne ausreichende Belüftung keine Druckgasflaschen transportiert werden dürfen. Nachzulesen in der Technischen Richtlinie Druckgase TRG 280: 4.4 Eine ausreichende Belüftung kann durch mindestens 2 Lüftungsöffnungen von mindestens je 100 cm-hoch-2, von denen eine in Bodennähe, die andere in Deckennähe angeordnet sein muß, hergestellt werden. (Analog zu den Forderungen der BGI 590) Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit | ||||
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