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RubrikJux + Tollerei zurück
ThemaPropangas aufm (T)LF33 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg393168
Datum26.03.2007 14:49      MSG-Nr: [ 393168 ]12031 x gelesen

Eine ähnliche Frage habe ich unter anderem auch einem Mitarbeiter im zuständigen Bund-Länder-Ausschuss gestellt.

Die Antwort war eindeutig:

Fahrzeuge mit Plane/Spriegel, Curtainsider etc. gelten nach dem Kapitel 1.2 ADR als bedeckte oder gedeckte Fahrzeuge. Sie sind demnach für die Beförderung von Gasen nicht ausreichend belüftet.

Feuerwehrfahrzeuge sind in der Regel geschlossene Fahrzeuge, in denen ohne ausreichende Belüftung keine Druckgasflaschen transportiert werden dürfen.

Nachzulesen in der Technischen Richtlinie Druckgase TRG 280:4.4
Werden Druckgasbehälter in Fahrzeugen geschlossener Bauweise - auch solche mit Planenabdeckung - befördert, so ist für ausreichende Belüftung, z.B. durch Lüftungsschlitze, die sich oben und unten am Fahrzeug befinden, zu sorgen, damit keine explosionsfähige oder die Atmung gefährdende Atmosphäre entstehen kann.


Eine ausreichende Belüftung kann durch mindestens 2 Lüftungsöffnungen von mindestens je 100 cm-hoch-2, von denen eine in Bodennähe, die andere in Deckennähe angeordnet sein muß, hergestellt werden. (Analog zu den Forderungen der BGI 590)


Beste Grüße

Udo Burkhard
Deutsches Rotes Kreuz
Instruktor Technik und Sicherheit

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