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Fahrerlaubnisverordnung
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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaTSF-W auf Unimog67 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio393205
Datum26.03.2007 16:34      MSG-Nr: [ 393205 ]25331 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Lars SchnabelMeines wissens darf beim B-Führerschein das Gewicht von 3,5t nicht überschritten werden. um 10g streite ich mich da nicht.

Die FeV spricht im § 6 ganz eindeutig von "von nicht mehr als 3500 kg" bzw. von nicht mehr als 7500 kg".
3,49 bzw. 7,49 t. werden in der FeV nirgendwo erwähnt.
Übrigens sind das 10 kg Unterschied.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

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