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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Warum steht hier die Kameradschaft über dem GMV? | 50 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 393233 | ||
Datum | 26.03.2007 18:40 MSG-Nr: [ 393233 ] | 12657 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Sebastian Rak und ich meine, dass dieses Gericht hier geirrt hat, denn selbst, wenn die PKW-Fahrerin kein unbechriebenes Blatt war, trifft sie in diesem konkreten Fall m. A. n. keinesfalls die selbe Höhe der Schuld wie die Fahrerin des Fw-Fahrzeugs, denn sie hatte eine moderate Geschwindigkeit und war auf einer Vorfahrtsstraße unterwegs und war wie im Gutachten beschrieben in ihrer Sicht beschränkt. Wie kann man da die gleiche Schuld bekommen? Wenn du nicht dreimal mit ja antworten kannst dann bitte ich dich hier im Forum dich mit deinen Äusserungen und Behauptungen zurückzuhalten. Die Sache ist - unabhängig von der jeweiligen Schuld - traurig genug. Da müssen wir hier im Forum jetzt nicht noch weiter mit Halbwissen und Vermutungen rummachen. Es lesen hier sehr viele Leute - sicherlich auch aus Wolmirstedt - mit. @all: bitte nehmt deshalb auch Rücksicht und bleibt bei einer sachlichen Diskussion MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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