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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWarum steht hier die Kameradschaft über dem GMV?50 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio393288
Datum26.03.2007 21:54      MSG-Nr: [ 393288 ]12623 x gelesen
Infos:
  • 27.03.07 Wolmirstedt: Urteil im Prozeß zum Unfall mit Feuerwehrfahrzeug
  • 27.03.07 Volksstimme: Urteil im Prozess um Feuerwehr-Unfall von Glindenberg

  • Tach, Post!

    Geschrieben von Klaus BethgeGanz typisch: Wird eine/einer im Alter von 21 Jahren beurteilt, so muss der Richter fragen, ob noch Heranwachsender auf Grund seiner Reife oder schon Erwachsener.
    Was heißt: Er wird entweder nach Jugendstrafrecht - hier steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund - oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Hier ist es die Sühne, die gefordert wird.


    Tjaja.... in Deutschland kann man mit 18 Jahren Bundeskanzler werden, aber erst mit 21 voll strafmündig.... Man stelle sich vor, die Vorbereitung eines Angriffskrieges würde mit Sozialstunden geahndet...


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Miss Unsexy 2007: Platz 27

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