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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Heute im TV: Ausgebrannte Feuerwehr ? Freiw. ersticken in Richtlinien | 34 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 394052 | ||
Datum | 31.03.2007 00:29 MSG-Nr: [ 394052 ] | 9956 x gelesen | ||
Geschrieben von Thobias Schürmann Kann mir mehr weiterhelfen und den Unterführer erklären? Unterführer ist hier Synonym für GrFü und ZFü. Sprich der Feuerwehrkommandant bestimmt, wer "unter ihm" die Funktion des GrFü und ZFü (Ausbildung vorausgesetzt) im Einsatz wahrnehmen darf (da er als Kommandant ja dafür den Kopf für den Mist den diese bauen hinhalten muß). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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