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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freiwilliger Polizeidienst in Hessen | 107 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Recklinghausen / NRW | 394076 | ||
Datum | 31.03.2007 09:55 MSG-Nr: [ 394076 ] | 73808 x gelesen | ||
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Diese Forderung ist auf jeden Fall gerechtfertigt.... Aber dann bitteschön nur für die Helfer die in einen ungeplatenten Einsatz gehen. Es kann nicht sinn der Sache sein das wenn ein Ehrenamtlicher Helfer lieber einen RTW besetzt oder was auch immer dafür von seiner Arbeitsstelle freigestellt wird. Wird irgendwo die SEG bei MANV oder zur Verpflegung von Einsatzkräften benötigt.... gleiche Rechte wie die Feuerwehr. sonst PRIVATVERGNÜGEN!!!!! | ||||
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