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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Heute im TV: Ausgebrannte Feuerwehr ? Freiw. ersticken in Richtlinien | 34 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / | 394080 | ||
Datum | 31.03.2007 10:27 MSG-Nr: [ 394080 ] | 9955 x gelesen | ||
Hallo. Geschrieben von Christian Fischer Jeder Vorgesetzte hat bei der Auswahl des Personals das für ihn Tätig wird (insbesondere dann, wenn dieser auch noch in verantwortlicher Position tätig ist) eine gewisse Sorgfalt walten zu lassen. Also Sinn macht es schon dass jeder Komandant die Leute aussuchen sollte die er für tauglich hält. In Bezug auf Bayern steht im Gesetz ja erstmal nur "der Komandant ernennt Mannschafts- und Führungsdienstgrade". Soweit so gut. Wenn ein Gruppenführer (mit dementsprechendem Lehrgang) seine Arbeit gut macht besteht erstmal auch kein Grund warum ihn ein (normaldenkender) Komandant nicht als "seinen" GrFü ernennen sollte (so verstehe ich es zumindest was du sagst). Aber was ist mit einem GrFü der eben keine gute Arbeit leistet und dass der nun gewählt Komandant auch so sieht. Wie gesagt "der Komandant ernennt Führungsdienstgrade". Der GrFü hat zwar den Lehrgang und ist damit auf dem Papier GrFü. Aber der Komandant sagt ernennt ihn eben aufgrund seiner Leistung nicht mehr zum GrFü in seiner Mannschaft. Wäre dies dann Rechtens und ist das auch so gewollt oder gilt das (recht unsinnige und ich nehme auch an)weit verbreitete vorgehen nach dem Motto: "EINMAL GrFü IMMER GrFü"? MFG Flo | ||||
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