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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaHeute im TV: Ausgebrannte Feuerwehr – Freiw. ersticken in Richtlinien7 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg394085
Datum31.03.2007 10:45      MSG-Nr: [ 394085 ]4774 x gelesen

Geschrieben von Marco KolleckerGenauso ist es. Bei uns werden die GF und ZF sowie die Stellv. gewählt. Allerdings muss man zwischen Einsatz und Ausbildung/Dienst unterscheiden. Die GF sind für die Ausbildung der ihnen unterstellten FM (SB) verantwortlich, regeln den Dienst ihrer Gruppe etc. Im Einsatzfall kann jeder, der die notwendige Qualifikation hat, als Fahrzeugführer fungieren. Also jeder, der einen GF-Lehrgang hat.

Halt. Stop. jetzt kommt wieder die flachländische Besonderheit rein, daß Ihr auch noch eine "Verwaltungsfunktion" GrFü habt die in irgend welchen "Schöwettergliederungen" als wichtig angesehen wird, wohingegen im Einsatz das wieder nicht zählt,...

Für mein beispiel gilt: Lehrgang alleine = kein GrFü.
Ernennung = ohne Lehrgang nicht möglich.
Wahl = in Ba-Wü nicht vorgesehen.

Es kann also durchaus sein, daß ich in der Mannschaft Personal habe, daß eine Urkunde einer LFS hat auf der steht, daß derjenige den Lehrgang GrFü hat, aber er dennoch in Ausbildung und Einsatz nie vorne rechts sitzen wird.
Gründe kann es viele geben. Keine Zeit für Fortbildung, frisch zugezogen, fehlendes Vertrauen durch die Führung, eigenen Wunsch,,..
Derjenige hat dann konsequenterweise auch keinen Balken mehr am Helm.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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