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Schnelleinsatzgruppe
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFreiwilliger Polizeidienst in Hessen107 Beiträge
AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg394136
Datum31.03.2007 13:21      MSG-Nr: [ 394136 ]73709 x gelesen
Infos:
  • 08.06.07 Hessenschau: Ehrenamt kontra Belohnung - Feuerwehr quittiert den Dienst
  • 12.04.07 Erklärung der FF Höchst/Odw. vom 11.04.2007
  • 28.03.07 Höchst droht dienstunfähige Feuerwehr
  • 05.12.06 Internetseiten der Ehrenamtskampagne der Hessischen Landesregierung
  • 05.12.06 Ehrenamt – Außer Spesen nix gewesen? [ hr fernsehen - 7.12.2006 - 20:15]

  • Geschrieben von Udo BurkhardFeuerwehrmann:
    Aufwandsentschädigung 70 EUR zzgl Schmutzzulage
    Rechtsanspruch auf bezahlte 'Ruhezeit' nach dem Einsatz. (mittlerweile in fast allen Bundesländern gesetzlich festgeschrieben)

    DRK-Helfer:
    0 EUR, 1 Tag Urlaub (ersatzweise ein Tagesverdienst) flöten.

    Dagegen sind die Differenzen zwischen frw. Polizeidienst und FF geradezu lächerlich.


    Hallo Udo,

    wie es Marc auch schon geschreiben hat, muss man schon die unterschiedlichen, gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen.

    Sprich: Bei diesem Einsatzszenario (auf dieser Ebene) gibt es für den Feuerwehreinsatz eine gesetzliche Grundlage, für die SEG nicht.

    Lösungsmöglichkeiten? Ich denke, dass hier nur der Weg zu den Spitzen der Kommunalverwaltung erfolgversprechend wäre. Auch dürften nur individiuelle - nach den örtlichen Gegebenheiten - Anträge zum Erfolg führen. Eine gesetzliche, landesweite Pauschalregelung halte ich bei den derzeitigen finanziellen Problemen für nicht durchsetzbar.

    Warum nicht mal mit einer ortsbezogenen Gefährdungsanalyse und einer daraus entstehenden gemeinsame Alarm- und Ausrückeordnung probieren? Der beste Lösungsansatz wäre natürlich ein (1) Gesetz, das alle Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zusammenfasst, - aber da bin ich schon wieder beim träumen.....

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info



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