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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freiwilliger Polizeidienst in Hessen | 107 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 394136 | ||
Datum | 31.03.2007 13:21 MSG-Nr: [ 394136 ] | 73709 x gelesen | ||
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Geschrieben von Udo Burkhard Feuerwehrmann: Hallo Udo, wie es Marc auch schon geschreiben hat, muss man schon die unterschiedlichen, gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen. Sprich: Bei diesem Einsatzszenario (auf dieser Ebene) gibt es für den Feuerwehreinsatz eine gesetzliche Grundlage, für die SEG nicht. Lösungsmöglichkeiten? Ich denke, dass hier nur der Weg zu den Spitzen der Kommunalverwaltung erfolgversprechend wäre. Auch dürften nur individiuelle - nach den örtlichen Gegebenheiten - Anträge zum Erfolg führen. Eine gesetzliche, landesweite Pauschalregelung halte ich bei den derzeitigen finanziellen Problemen für nicht durchsetzbar. Warum nicht mal mit einer ortsbezogenen Gefährdungsanalyse und einer daraus entstehenden gemeinsame Alarm- und Ausrückeordnung probieren? Der beste Lösungsansatz wäre natürlich ein (1) Gesetz, das alle Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zusammenfasst, - aber da bin ich schon wieder beim träumen..... Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | ||||
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